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   VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03   

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https://dejure.org/2004,26329
VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03 (https://dejure.org/2004,26329)
VG Neustadt, Entscheidung vom 19.01.2004 - 3 K 587/03 (https://dejure.org/2004,26329)
VG Neustadt, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 3 K 587/03 (https://dejure.org/2004,26329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windkraftanlagen und Störfreiheit des Rundfunks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 720 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03
    Dazu gehöre auch die Sicherstellung der Übertragungstechnik, die den Empfang der Sendungen für alle gewährleiste, also die terrestrische Übertragung (BVerfGE 74, 297; BVerfGE 83, 238).

    Ebenso unterfällt ihr die Gewährleistung der so genannten "Grundversorgung", die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zufällt, weil gerade seine terrestrischen Programme nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen (s. BVerfGE 73, S. 118, 157 ff.; BVerfGE 83, S. 238, 295 ff.; BVerfGE 74, 297, 325 ff.).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03
    Dazu gehöre auch die Sicherstellung der Übertragungstechnik, die den Empfang der Sendungen für alle gewährleiste, also die terrestrische Übertragung (BVerfGE 74, 297; BVerfGE 83, 238).

    Ebenso unterfällt ihr die Gewährleistung der so genannten "Grundversorgung", die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zufällt, weil gerade seine terrestrischen Programme nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen (s. BVerfGE 73, S. 118, 157 ff.; BVerfGE 83, S. 238, 295 ff.; BVerfGE 74, 297, 325 ff.).

  • VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03
    Auszug aus VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03
    war der Fa. ......... GmbH bereits mit Änderungsbaugenehmigung vom 26. November 2001 genehmigt worden (s. 3 K 524/03.NW).

    3 K 524/03.NW sowie auf die Verwaltungsakten des Beklagten verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1998 - 10a B 550/98

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03
    Da auch die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit in der Regel keinen Anspruch auf eine unveränderte Umgebung gibt, ist es Aufgabe des Rundfunkveranstalters für entsprechende Maßnahmen zu sorgen und die hierfür notwendigen finanziellen Aufwendungen zu tragen (s. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. April 1998 - 10a B 550/98.NE).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03
    Ebenso unterfällt ihr die Gewährleistung der so genannten "Grundversorgung", die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zufällt, weil gerade seine terrestrischen Programme nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen (s. BVerfGE 73, S. 118, 157 ff.; BVerfGE 83, S. 238, 295 ff.; BVerfGE 74, 297, 325 ff.).
  • VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03
    Die Klägerin plante und errichtete außerdem in der Gemarkung W. noch zwei weitere Windenergieanlagen (s. dazu 3 K 587/03.NW).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von den Beteiligten zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze, die Gerichtsakte 3 K 587/03.NW sowie auf die Verwaltungsakten des Beklagten ver-wiesen.

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